Feriendorf Schwarzwassertal

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DAS FERIENDORF SCHWARZWASSERTAL

Stand: 12. Oktober 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Vermietung von Ferienunterkünften im Feriendorf Schwarzwassertal, AS Hinterer Grund 17a, 09496 Marienberg, Inhaber Lebenshilfewerk Mittleres Erzgebirge e.V., Industriestraße 1b, 09469 Marienberg.

  1. 1. GELTUNGSBEREICH

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die zeitweise Überlassung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen, Zimmern und sonstigen Räumlichkeiten des Feriendorfs Schwarzwassertal an Gäste.
    2. Vertragspartner des Gastes ist der in der Buchungsbestätigung bezeichnete Inhaber des Feriendorfs Schwarzwassertal.
    3. Die Unterkunft dient ausschließlich der vorübergehenden Beherbergung. Ein dauerhafter Wohnsitz oder eine Nutzung zu anderen als den vertraglich vereinbarten Zwecken wird nicht begründet.
    4. Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Feriendorf Schwarzwassertal und dem Gast haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    5. Die jeweils bei Vertragsschluss geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages, wenn der Gast bei Vertragsschluss auf ihre Geltung hingewiesen wurde und die Möglichkeit hatte, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen.
  2. 2. ZUSTANDEKOMMEN DES BEHERBERGUNGSVERTRAGES

    1. Mit der Buchung bietet der Gast dem Feriendorf Schwarzwassertal den Abschluss eines verbindlichen Beherbergungsvertrages an.
    2. Die Buchung kann, soweit angeboten, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, über ein Online Buchungssystem oder über einen Vermittler erfolgen.
    3. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Buchung durch das Feriendorf Schwarzwassertal zustande. Die Annahme erfolgt regelmäßig durch Übersendung einer Buchungsbestätigung in Textform.
    4. Weicht die Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchungsanfrage ab, stellt sie ein neues Angebot dar. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Gast dieses Angebot innerhalb der darin genannten Frist annimmt.
    5. Bei einer Online-Buchung wird der Gast vor Abgabe seiner verbindlichen Buchung über die wesentlichen Vertragsbedingungen, insbesondere Unterkunft, Zeitraum und Preis, informiert. Die Buchung wird erst durch Betätigung der entsprechend gekennzeichneten Schaltfläche verbindlich.
    6. Buchungen durch Minderjährige sind nicht zugelassen. Minderjährige benötigen die Aufsicht einer erwachsenen Person.
    7. Vertragssprache ist Deutsch, soweit nicht im Einzelfall eine andere Sprache ausdrücklich vereinbart wurde.
  3. 3. LEISTUNGEN UND NUTZUNG DER UNTERKUNFT

    1. Das Feriendorf Schwarzwassertal verpflichtet sich, dem Gast die gebuchte Unterkunft für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung zu stellen.
    2. Maßgeblich für den Umfang der geschuldeten Leistungen sind die Buchungsbestätigung, die bei Vertragsschluss vereinbarte Leistungsbeschreibung sowie etwaige individuelle Vereinbarungen.
    3. Die Unterkunft darf nur von der bei der Buchung angegebenen beziehungsweise vom Feriendorf Schwarzwassertal bestätigten Anzahl von Personen genutzt werden. Eine Überschreitung der vereinbarten beziehungsweise bestätigten maximalen Belegungszahl ist nur mit vorheriger Zustimmung des Feriendorfs zulässig.
    4. Eine Überlassung der Unterkunft an Dritte oder eine gewerbliche Nutzung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Feriendorfs Schwarzwassertal zulässig.
    5. Der Gast verpflichtet sich, die Unterkunft und deren Einrichtungen pfleglich zu behandeln und die Hausordnung sowie sonstige berechtigte Anweisungen des Feriendorfs Schwarzwassertal zu beachten.
    6. Soweit einzelne Einrichtungen oder Leistungen des Feriendorfs aus technischen, betrieblichen oder sonstigen Gründen vorübergehend nicht zur Verfügung stehen, wird das Feriendorf den Gast hierüber, soweit möglich, angemessen informieren. Gesetzliche Rechte des Gastes bei einer nicht vertragsgemäßen Leistungserbringung bleiben unberührt.
  4. 4. PREISE UND ZAHLUNG

    1. Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise.
    2. Soweit im Angebot nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und der vereinbarten Nebenleistungen.
    3. Zusätzlich anfallende Kosten, insbesondere Gästebeitrag, Haustiergebühr und sonstige Gebühren werden dem Gast vor beziehungsweise bei Vertragsschluss entsprechend den gesetzlichen Vorgaben mitgeteilt.
    4. Stromnebenkosten werden nach tatsächlichem Verbrauch berechnet.
    5. Die vereinbarte Anzahlung entspricht den Anmietungskosten für die erste Nacht. Die Anzahlung ist 14 Tage nach Zugang der Buchungsbestätigung fällig.
    6. Der verbleibende Restbetrag ist spätestens bei Anreise fällig. Sofern dem Gast eine Zahlung vor Anreise angeboten wird, kann der Gast den offenen Betrag bereits vor Anreise begleichen.
    7. Bei Buchungen innerhalb des Zeitraums von 30 Tagen vor Anreise ist der vollständige Unterkunftspreis unmittelbar nach Vertragsschluss fällig.
    8. Die Zahlung kann über die vom Feriendorf Schwarzwassertal angebotenen Zahlungsmethoden erfolgen.
    9. Gerät der Gast mit einer fälligen Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Das Feriendorf Schwarzwassertal ist nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere berechtigt, nach erfolgloser angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und die vereinbarte beziehungsweise gesetzlich zulässige Entschädigung zu verlangen.
  5. 5. AN- UND ABREISE

    1. Die Unterkunft steht dem Gast am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise ist bis 19:00 Uhr ohne vorherige Vereinbarung möglich. Eine Anreise nach 19:00 Uhr ist dem Feriendorf Schwarzwassertal vorab anzukündigen und ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.
    2. Am Abreisetag ist die Unterkunft bis spätestens 10:00 Uhr vollständig geräumt und in dem vertraglich vereinbarten Zustand zurückzugeben.
    3. Eine frühere Anreise oder spätere Abreise ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Diese kann mit zusätzlichen Gebühren verbunden sein.
    4. Bei einer nicht vereinbarten verspäteten Abreise kann das Feriendorf Schwarzwassertal eine angemessene zusätzliche Vergütung verlangen, sofern dem Gast die verspätete Abreise zuzurechnen ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden nachgewiesenen Schadens bleibt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften unberührt.
    5. Der Gast ist verpflichtet, die bei der Anreise erforderlichen Angaben und Nachweise vollständig und wahrheitsgemäß zu machen, soweit diese gesetzlich oder zur Durchführung des Beherbergungsvertrages erforderlich sind.
    6. Kann der Gast voraussichtlich nicht bis 19:00 Uhr anreisen, hat er das Feriendorf Schwarzwassertal unverzüglich zu informieren. Eine Anreise nach 19:00 Uhr bedarf der vorherigen Zustimmung gemäß Ziffer 5.1.
  6. 6. RÜCKTRITT UND STORNIERUNG DURCH DEN GAST

    1. Der Gast kann vor Beginn des Aufenthalts vom Beherbergungsvertrag zurücktreten. Die Rücktritts erklärung sollte aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform erfolgen.
    2. Im Falle eines Rücktritts oder einer Nichtanreise bleibt der Anspruch des Feriendorfs Schwarz wassertal auf die vereinbarte Vergütung grundsätzlich bestehen. Das Feriendorf Schwarzwassertal muss sich jedoch ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung der Unterkunft anrechnen lassen.
    3. Es wird folgende Stornierungsstaffel vereinbart, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wurde:
      • Bis zum 45. Tag vor Anreise: 0 %
      • Vom 44. bis zum 30. Tag vor Anreise: 20 %
      • Vom 29. bis zum 15. Tag vor Anreise: 40 %
      • vom 14. bis zum 7. Tag vor Anreise: 70 %
      • Ab dem 6. Tag vor Anreise sowie bei Nichtanreise: 100 %
    4. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Feriendorf Schwarzwassertal kein oder ein wesentlich geringerer Schaden beziehungsweise Anspruch entstanden ist.
    5. Dem Feriendorf Schwarzwassertal bleibt der Nachweis eines höheren konkreten Schadens vorbehalten. In diesem Fall wird die konkrete Höhe unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und einer anderweitigen Vermietung der Unterkunft berechnet.
    6. Die vorstehenden Stornierungsbedingungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Rechte des Gastes entgegenstehen.
    7. Dem Gast wird empfohlen, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.
  7. 7. KEIN GESETZLICHES WIDERRUFSRECHT BEI TERMINIERTER BEHERBERGUNG

    1. Für Verträge über die Beherbergung zu anderen als zu Wohnzwecken, wenn für die Leistungserbringung ein bestimmter Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB.
    2. Die gesetzlichen Rechte des Gastes, insbesondere Rechte wegen Mängeln oder sonstige gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte, bleiben unberührt.
  8. 8. UMBUCHUNGEN

    1. Ein Anspruch auf Änderung des vereinbarten Reisetermins, der Unterkunft, der Aufenthaltsdauer oder der Personenzahl besteht grundsätzlich nicht.
    2. Das Feriendorf Schwarzwassertal kann einer Umbuchung auf Anfrage zustimmen, sofern dies organisatorisch und hinsichtlich der Verfügbarkeit möglich ist.
    3. Für eine Umbuchung kann eine angemessene Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 € erhoben werden, sofern dies vor Durchführung der Umbuchung vereinbart wurde. Eine Änderung des Gesamtpreises aufgrund eines anderen Reisezeitraums oder einer anderen Unterkunft bleibt hiervon unberührt.
    4. Führt die Änderung zu einem höheren Unterkunftspreis, ist die Preisdifferenz vom Gast zu tragen. Bei einem niedrigeren Preis besteht ein Anspruch auf Berücksichtigung der Preisdifferenz nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
  9. 9. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH DAS FERIENDORF SCHWARZWASSERTAL

    1. Das Feriendorf Schwarzwassertal kann aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten beziehungsweise den Vertrag kündigen, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls unzumutbar ist.
    2. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn: a) der Gast trotz Mahnung fällige Zahlungen nicht leistet; b) die Unterkunft erheblich vertragswidrig genutzt wird; c) die zulässige beziehungsweise vereinbarte Personenzahl erheblich überschritten wird; d) die Unterkunft vorsätzlich oder grob fahrlässig beschädigt wird; e) von dem Aufenthalt erhebliche Störungen oder Gefahren für andere Gäste, Beschäftigte oder den Betrieb ausgehen; f) der Gast die Unterkunft für Zwecke nutzt, die nicht vom Vertrag umfasst sind.
    3. Gesetzliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
    4. Ist die vereinbarte Unterkunft aufgrund von Umständen, die das Feriendorf Schwarzwassertal nicht zu vertreten hat, vorübergehend oder dauerhaft nicht nutzbar, wird das Feriendorf Schwarzwassertal den Gast unverzüglich informieren und sich, soweit zumutbar, um eine geeignete Ersatzunterkunft bemühen.
    5. Kann die vertraglich geschuldete Leistung endgültig nicht erbracht werden und ist dies vom Feriendorf Schwarzwassertal nicht zu vertreten, werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
  10. 10. PFLICHTEN DES GASTES UND HAUSORDNUNG

    1. Der Gast hat die Unterkunft, das Inventar, die Außenanlagen und sämtliche Einrichtungen des Feriendorfs pfleglich zu behandeln.
    2. Schäden oder Störungen, die während des Aufenthalts festgestellt werden, sind dem Feriendorf Schwarzwassertal unverzüglich mitzuteilen.
    3. Der Gast haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er selbst, mitreisende Personen oder von ihm eingeladene Dritte schuldhaft verursachen.
    4. Die Unterkunft darf nicht für Veranstaltungen, Feiern oder sonstige Nutzungen verwendet werden, die über den vereinbarten Beherbergungszweck hinausgehen, sofern dies nicht vorher ausdrücklich genehmigt wurde.
    5. Die jeweils geltende Hausordnung des Feriendorfs Schwarzwassertal ist Bestandteil des Beherbergungsvertrages, soweit sie dem Gast vor oder bei Vertragsschluss zugänglich gemacht wurde.
    6. Ruhezeiten und sonstige zum Schutz der anderen Gäste erforderliche Regelungen sind einzuhalten.
    7. Für Raucher gelten folgende Regelungen: a) Rauchen ist nur draußen erlaubt b) Zigarettenstummel müssen in daliegende Aschenbecher entsorgt werden c) Raucher müssen Rücksicht auf Nichtraucher nehmen
    8. Haustiere sind nur nach vorheriger Zustimmung und gegen eine vereinbarte Gebühr gestattet.
  11. 11. BESCHÄDIGUNGEN UND VERLUST VON GEGENSTÄNDEN

    1. Der Gast hat die Unterkunft bei Abreise in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie ihm bei Beginn des Aufenthalts überlassen wurde, abgesehen von der gewöhnlichen Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch.
    2. Für schuldhaft verursachte Beschädigungen oder den schuldhaften Verlust von Inventar haftet der Gast nach den gesetzlichen Vorschriften.
    3. Das Feriendorf Schwarzwassertal ist berechtigt, notwendige Kosten für die Beseitigung schuldhaft verursachter Schäden oder für Ersatzbeschaffungen geltend zu machen. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
    4. Der Gast hat Schlüssel, Transponder und sonstige ihm überlassene Zugangsmittel sorgfältig aufzubewahren. Bei Verlust oder schuldhaft verursachter Beschädigung hat der Gast die hierdurch tatsächlich erforderlichen und angemessenen Kosten zu ersetzen.
  12. 12. MÄNGEL UND MÄNGELANZEIGE

    1. Der Gast wird gebeten, erkennbare Mängel oder Störungen der Unterkunft unverzüglich dem Feriendorf Schwarzwassertal mitzuteilen.
    2. Das Feriendorf Schwarzwassertal erhält dadurch die Möglichkeit, im Rahmen des Zumutbaren Abhilfe zu schaffen.
    3. Die gesetzlichen Rechte des Gastes bei Mängeln, insbesondere auf Minderung der Vergütung, bleiben unberührt.
    4. Eine unterlassene oder verspätete Mängelanzeige kann die gesetzlichen Rechte des Gastes einschränken, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.
  13. 13. HAFTUNG DES FERIENDORFS SCHWARZWASSERTAL

    1. Das Feriendorf Schwarzwassertal haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Feriendorfs Schwarzwassertal, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
    2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das Feriendorf Schwarzwassertal nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
    3. Im Übrigen ist eine Haftung des Feriendorfs Schwarzwassertal für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
    4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen.
  14. 14. EINGEBRACHTE SACHEN UND WERTGEGENSTÄNDE

    1. Für eingebrachte Sachen des Gastes gelten die gesetzlichen Vorschriften.
    2. Der Gast wird gebeten, Wertgegenstände nicht unbeaufsichtigt in der Unterkunft zu lassen.
    3. Eine Haftung für Verlus
  15. 15. NUTZUNG VON INTERNET/WLAN

    1. Soweit das Feriendorf Schwarzwassertal einen Internetzugang beziehungsweise WLAN zur Verfügung stellt, erfolgt dies im Rahmen der technischen Möglichkeiten.
    2. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit oder eine jederzeit störungsfreie Verfügbarkeit.
    3. Der Gast verpflichtet sich, den Internetzugang ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze zu nutzen.
    4. Insbesondere ist es untersagt, über den Internetzugang rechtswidrige Inhalte abzurufen, zu verbreiten oder sonstige Rechtsverletzungen zu begehen.
    5. Der Gast haftet für von ihm schuldhaft verursachte Rechtsverletzungen nach den gesetzlichen Vorschriften.
  16. 16. DATENSCHUTZ

    1. Personenbezogene Daten des Gastes werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.
    2. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung des Feriendorfs Schwarzwassertal.
  17. 17. FUNDSACHEN

    1. Im Feriendorf Schwarzwassertal aufgefundene Gegenstände werden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften behandelt.
    2. Der Gast wird gebeten, das Feriendorf Schwarzwassertal nach Abreise unverzüglich zu informieren, wenn er Gegenstände in der Unterkunft vergessen hat.
    3. Eine Rücksendung kann nach vorheriger Abstimmung und gegen Erstattung der tatsächlich entstehenden Versandkosten erfolgen.
  18. 18. VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNG

    1. Das Feriendorf Schwarzwassertal nimmt nicht an einem Verfahren zur freiwilligen Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
  19. 19. RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND

    1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    2. Bei Verbrauchern gilt die Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
    3. Für Verbraucher richtet sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Vorschriften.
    4. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen wird, soweit gesetzlich zulässig, als Gerichtsstand der Sitz des Feriendorfs Schwarzwassertal vereinbart.
  20. 20. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

    1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
    2. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
    3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages müssen in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.
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